Die Berufung

Was ist eine virgo consecrata?

Eine virgo consecrata ist eine gottgeweihte Jungfrau.

Durch den feierlichen Ritus der Jungfrauenweihe erhält die gottgeweihte Jungfrau, die virgo consecrata, den Titel der Kirche, d.h. "Braut Christi". Sie wird damit zu einer gottgeweihten Person und gehört fortan einem öffentlichen kirchlichen Stand an, dem Stand der Jungfrauen, bzw. dem der jeweiligen Ortskirche zugehörigen ordo virginum.

Der Bezug zur Kirche/Ortskirche ist für die virgines consecratae wesentlich. Die Jungfrauenweihe, eine Consecratio, geschieht in feierlicher Form vor dem Forum der Kirche in der Regel durch den Diözesanbischof. Sie gehört zu den Sakramentalien der Kirche. Sie ist unwiderruflich und kann nicht ein zweites Mal erteilt werden.

Der Jungfrauenweihe geht eine Kandidatur und die Zulassung durch den Diözesanbischof voraus.

Wir verweisen an dieser Stelle auf die am 4.7.2018 erschiene Instruktion aus Rom, die über folgenden Link der Deutschen Bischofskonferenz in deutscher Sprache einsehbar ist:     https://www.dbk-shop.de/media/files_public/mvdoskopg/DBK_2216.pdf

Außer diesen Formen des geweihten Lebens gibt es den Stand der Jungfrauen, die zum Ausdruck ihres heiligen Vorhabens, Christus in besonders enger Weise nachzufolgen, vom Diözesanbischof nach gebilligtem liturgischem Ritus Gott geweiht, Christus, dem Sohn Gottes, mystisch anverlobt und für den Dienst der Kirche bestimmt werden.

Codex des kanonischen Rechtes, can. 604 - §1.

Durch ihre Weihe durch den Diözesanbischof erwerben sie eine besondere Bindung an die Kirche, deren Dienst sie sich widmen, auch wenn sie weiter in der Welt bleiben. Allein oder in Gemeinschaft stellen sie ein besonderes eschatologisches Bild von der himmlischen Braut und dem zukünftigen Leben dar, wenn die Kirche endlich die Liebe zu ihrem Bräutigam Christus in Fülle leben wird.

Papst Johannes Paul II.: Nachsynodales Apostolisches Schreiben VITA CONSECRATA über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt, Nr. 7.

Die Feier der Jungfrauenweihe gehört zu den kostbarsten Schätzen der römischen Liturgie. Gleichsam als ein Vermächtnis hat Christus seiner Braut, der Kirche, das hohe Geschenk der Jungfräulichkeit hinterlassen.

Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung Prot.Nr.600/70, in: Die Jungfrauenweihe. Pontificale Romanum II, Hrsg. von den Liturgischen Instituten Salzburg-Trier-Zürich, Freiburg i. Breisgau 1994 (OCV).

Schon in der Frühzeit der Kirche war es Brauch, Jungfrauen zu weihen. Daher wurde ein feierlicher Ritus geschaffen, durch den die Jungfrau zu einer gottgeweihten Person wird, zu einem Zeichen, das auf die Liebe der Kirche zu Christus hinweist, und zu einem Bild für die endzeitliche himmlische Braut und für das künftige Leben. Durch die Weihe bekundet die Kirche, wie sehr sie die Jungfräulichkeit schätzt; sie erfleht die Gnade Gottes für die Jungfrauen und betet inständig um die Ausgießung des Heiligen Geistes.

Ebd., Allgemeine Einführung I Nr.1.

Bin ich berufen?

Der Jungfrauenweihe geht i. R. eine Kandidatur voraus. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zulassung zur Kandidatur bzw. zur Jungfrauenweihe liegt beim jeweiligen Diözesanbischof. Wir verweisen zwecks weiterer Informationen auf die Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz, den Ritus der Jungfrauenweihe sowie auf die Publikationen des Vereins.

Wir geben gerne Unterstützung in der eigenen Berufungsfindung. Benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Nicht jede Frau, die ein gottgeweihtes Leben in der Welt zu führen wünscht, ist zur Jungfrauenweihe berufen. Es gibt für Frauen, die den Ruf verspüren, ihr Leben Christus zu weihen, aber den Eintritt in einen Orden, ein Säkularinstitut oder in den Stand der geweihten Jungfrauen nicht für sich erkennen können, z.B. die Möglichkeit ein Privatgelübde abzulegen.

Wir stellen für Interessierte gerne Kontakt zu Frauen her, die sich für diese Form entschieden haben.